Kommentierung zum Flyer WINDENERGIE MYTHEN&WAHRHEITEN, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 19.05.2016


Schwarze Schrift: Titel-Text des Flyers
Rote Schrift: Richtigstellung/Kommentar


BEHAUPTUNG 1 ZWISCHEN 5800 UND 7000 WINDRÄDER WÄREN IN HESSEN NÖTIG!


FAKT IST Die Ziele des Energiegipfels können mit 2100–2600 Anlagen erreicht werden!


Die Ziele und Kalküle des Energiegipfels sind kein absoluter Ausgangswert, sondern sind als vorgreiflich rechtlich unverbindlicher Konsens der planerischen Abwägung zuzuführen, also auch die vielzitierten 2% der Landesfläche für WKA. Soweit das nicht geschieht oder im Zuge der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nicht geschehen ist, ist oder war das rechtswidrig.

Bereits vor 10 Jahren kam die CDU auf eine Anlagenzahl nach damaligem Standard von 2.700.Die CDU unterstellte der SPD einen Trend zu „Windmonstern” (damals von der Kategorie E-116), mit deren Anzahl von dann 900, also etwa 35 je Landkreis, die SPD die Landschaft habe verschandeln wollen. Daraus ist dann aufgrund des Landtagswahlergebnisses nichts geworden.


BEHAUPTUNG 2 FÜR EIN WINDRAD MUSS EIN HEKTAR WALD GERODET WERDEN!


FAKT IST Für ein Windrad im Wald müssen im Schnitt 0,3 Hektar gerodet werden. Dafür werden immer Ausgleichsflächen, also neuer Wald, an anderer Stelle geschaffen.


Das Maß von 1 ha zu rodender Wald pro WKA ist nicht übertrieben. Es ist ohne spätere Neuaufforstungen anzusetzen.

Das BfN berichtete (BfN, Windkraft über Wald, Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz, Bonn 2011), daß die standortbezogenen Angaben 2011 noch zwischen 2000 m² und 1 ha pro WEA schwankten. Lt. Fa. ABO-Wind (ABO-Wind, Windkraft im Wald, Windkraft im Wald ¦ Projektentwicklung Wind ¦ Leistungen, Zugriff Internet 16.7.2017) bleiben für eine WKA
2.400 m² gerodeter Wald für die gesamte Betriebsphase reserviert und können in dieser Zeit nicht aufgeforstet werden.

Wo der jew. Wald ersatzweise angelegt werden soll, ist nirgends konkret (also kartiert) verzeichnet, so wie es auch keine brauchbar verbindliche Aussage dafür gibt, ob es überhaupt genug ökologisch geeignete Flächen (also keine Feuchtgebiete, Trockenrasen etc.) und ökonomisch geeignete Flächen (also kein für die Landwirtschaft nachhaltig zu erhaltendes Terrain) für die Waldanlage gibt.



BEHAUPTUNG 3 DIE LANDESREGIERUNG WILL HESSEN MIT WINDRÄDERN ZUPFLASTERN!


FAKT IST 98 Prozent der Fläche sollen für die Windenergienutzung ausgeschlossen werden.


Siehe Ausführung zu Beh. 1. Hier kommt es aber nicht auf Sinn und Unsinn der verbleibenden 2% an!

Es kommt hier vielmehr darauf an, daß die Landeregierung mehrmals 98% wka-freie Landesfläche versprochen hat. Zu den verbleibenden 2% gehören auch die bereits stehenden WKA. Nur das, was dann noch an % übrigbleibt, könnte durch zusätzliche Regionalplanung genutzt werden, wenn es Natur, Siedlung und Landschaft hergäben.



BEHAUPTUNG 4 WINDRÄDER SCHÄDIGEN FLEDERMÄUSE, ROTMILANE UND

ANDERE GESCHÜTZTE ARTEN!


FAKT IST Artenschutz hat in Hessen einen hohen Stellenwert. Die Auswirkungen auf geschützte Arten werden in Genehmigungsverfahren für jede einzelne Windenergieanlage sorgfältig geprüft.


Eine sorgfältige Prüfung findet nicht regelmäßig statt. Dahingehend einwandfreie Anträge werden von den Genehmigungsbehörden nicht verlangt. Sonst würde nicht behördlich „als Krücke” versucht, artenschutzmäßig marode Anträge durch „Auflagen” zu reparieren. Fakt ist, daß behördlich noch nicht einmal geahndet wird, wenn ein Investor ein vorgeschriebenes Monitoring schlichtweg nicht durchführt, woran man sieht, wie ernst die Investoren die Landesregierung nehmen. Richtig ist, daß die Bemessungsdaten zurechtgerechnet und sogar Maßnahmen erwogen werden, die Arten an der Stelle, wo WKA stehen sollen, zu vergrämen.



BEHAUPTUNG 5 JEDES WINDRAD BRINGT TAUSENDE LITER GEFÄHRLICHER STOFFE IN DEN WALD!


FAKT IST Jeder vollgetankte Traktor bringt potenziell mehr gefährliche Stoffe in den Wald als ein Windrad.


Der Vergleich ist pervers. Ein Traktor (Fendt 312 Vario 120 PS) enthält etwa 130 l Betriebsöle für Getriebe, Kühlung, u. Hydraulik, eine WKA Vestas 126 mit Getriebe insges. ca. 2000 l. Selbst bei Substitution der Hydraulikmotoren durch E-Motoren (Azimut, Pitch), bliebe es immer noch bei 1800 l. Die Zahl der WKA liegt in einem Windpark zudem nicht bei 1, sondern bei idR >3 Stück, mit Betriebsölmengen von >8000 l.


Die Öl-Relation Traktor ./. WKA liegt also etwa bei 1 : 60, mit Zeit- Relation und Sprit im Traktor bei etwa 1 : 375.



BEHAUPTUNG 6 WINDRÄDER SCHÄDIGEN LANDSCHAFTSBILD UND

TOURISTISCHE ATTRAKTIVITÄT!


FAKT IST Wissenschaftliche Studien belegen, dass Touristen ihre Reiseziele vor allem nach

anderen Kriterien aussuchen und Windenergie dem Tourismus nicht schadet.


Daß WKA dem Tourismus schaden, zeigt erneut ein Gutachten aus Schleswig Holstein (NIT - Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa 2017, auch 2014). Die symbolische Kraft von WKA für „EE” aus den 90er Jahren ist vergangen, genauso wäre die symbolische Kraft der Mona Lisa für die Kunst Leonardo da Vincis vergänglich, stünde das Bild nicht nur im Louvre, sondern an jeder Straßenecke.


BEHAUPTUNG 7 WINDRÄDER BIETEN KEINE VERSORGUNGSSICHERHEIT!


FAKT IST Das sollen sie alleine auch nicht. Ein Mix aus verschiedenen Energieträgern bietet diese Sicherheit.


Das alles hilft nicht, wenn nachts in Europa alle WKA stillstehen. Derlei Situationen, in denen also weder Windkraft, noch Solarenergie nutzbar sind, sind nachgewiesen. Dann ist es egal, ob 20.000 WKA oder 200 WKA keinen Strom liefern.



BEHAUPTUNG 8 WINDENERGIE IST IM BINNENLAND NICHT WIRTSCHAFTLICH!


FAKT IST Wenn sich Windenergie an Land nicht rechnen würde, würde niemand

investieren. Doch genau das geschieht ja gerade.


Dies geschieht unter marktwirtschaftswidrigen Umständen (u.a. EEG), lokal stehen dem „FAKT” andere Fakten entgegen.



BEHAUPTUNG 9 WINDENERGIE TREIBT DIE STROMPREISE NACH OBEN!


FAKT IST Der Strompreis ist 2015 gesunken.


….. was als konstanter Trend zu belegen wäre.

Fakt ist, daß man für Windstrom mehr bezahlen muß, als er marktwirtschaftlich wert ist.



BEHAUPTUNG 10 DER RÜCKBAU VON WINDENERGIE-ANLAGEN IST NICHT

ABGESICHERT!


FAKT IST Der Rückbau ist über Bankbürgschaften der Investoren abgesichert, die für jedes neue Windrad vorgelegt werden müssen.


Die Sicherheit per Bankbürgschaft (BBS) war einmal, ist aber so nicht mehr in §35 Abs.5 Satz 3 BauGB geregelt. Die Sicherheitsleistung kann durch die in § 232 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) genannten Arten oder durch gleichwertige Sicherungsmittel, die zur Erfüllung des Sicherungszwecks geeignet sind, erbracht werden (vgl. auch Erlass v. 17.10.2011, StAnz. Hessen S. 1351 idF v. 07.11.2013, StAnz. S. 1454).




BEHAUPTUNG 11 WINDRÄDER BELÄSTIGEN ANWOHNER DURCH

SCHATTENWURF!


FAKT IST Das kann passieren – aber maximal eine halbe Stunde am Tag.


Die halbe Stunde ist der Rechtsprechung entlehnt (VG Mainz v. 11.12.2001 - 3 K 263/01.MZ), ist jedoch nicht per se flächendeckend verbindliche rechtliche Norm. Die „Faustformel”, nach der eine Belästigung durch den zu erwartenden periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen dann als zumutbar für die Nachbarschaft gilt, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer nicht mehr als 30 Stunden im Jahr (entsprechend einer realen Einwirkungsdauer von 8 Stunden im Jahr) und nicht mehr als 30 Minuten am Tag beträgt, darf nicht nach Art eines Rechtssatzes angewandt werden; entscheidend sind die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles, vgl. OVG Lüneburg v. 18. Mai 2007 - 12 LB 8/07.



BEHAUPTUNG 12 WINDRÄDER VERURSACHEN LÄRM UND GESUNDHEITSSCHÄDLICHEN INFRASCHALL!


FAKT IST Genau deshalb gibt es Abstandsregeln zu Siedlungen. Wissenschaftlich abgesicherte Belege für Gesundheitsgefährdungen gibt es nicht.


Zweifellos können pulsierende Geräusche zu nervösen Störungen führen. Die „Tonhaltigkeit” von WKA ist nach Ort und Anlagentyp verschieden einzuordnen.

Gegen den sich großräumig ausbreitenden Infraschall gibt es keine wirksamen Schutzmechanismen (Schutzwälle, Bäume, Felsen etc.). Es gibt natürliche wie auch artifizielle IS-Quellen wie Verkehrsmittel, leistungsfähige Lautsprechersysteme und auch Windkraftanlagen. Die ICD für Gesundheitsschäden durch Infraschall ist ICD-10-GM2010-CODE T75.2 (Schwindel durch Infraschall als behandlungsbedürftige Krankheit).


Zum Thema siehe unter zahlreichen Veröffentlichungen auch bereits 1987 KELLEY, N.D., A Proposed Metric for Assessing the Potential of Community Annoyance from Wind Turbine Low-Frequency Noise Emissions, Windpower ´87 Conference and Exposition Oct. 5-8, 1987 San Francisco, California.



BEHAUPTUNG 13 WINDRÄDER BEWIRKEN NICHTS FÜR DEN KLIMASCHUTZ

FAKT IST Durch Windenergie werden in Deutschland pro Jahr 40 Mio. Tonnen CO2 eingespart.


Wo ist die Berechnung der CO2-Einsparung?

Klima ist der 30jährige Durchschnittswert der einschlägigen Jahresdaten. Wie schützt man einen Durchschnittswert?

Klima kann man also gar nicht schützen!



BEHAUPTUNG 14 WINDRÄDER DRÜCKEN DIE IMMOBILIENPREISE!


FAKT IST Ein anhaltender und flächendeckender Einfluss ist nicht zu beobachten.


….. erst recht aber kein positiver. Genau der aber wäre in Gebieten, die als Siedlungsraum Attraktivität entwickeln sollen, die Mindestanforderung.



Bad Homburg


gez. Tilman Kluge





Tilman Kluge, Steinhohlstrasse 11a, 61352 Bad Homburg 16.7.2017